Allgemeine Geschäftsbedingungen der WaldReise GmbH für Pauschalreiseverträge und sonstige Reiseleistungen gemäß §§ 651a ff. BGB.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Reiseverträge und sonstigen Vereinbarungen über die Erbringung von Reiseleistungen zwischen der WaldReise GmbH (nachfolgend "WaldReise", "Reiseveranstalter" oder "wir") und dem Reisenden (nachfolgend "Kunde", "Reisender" oder "Sie").
WaldReise GmbH ist ein nach deutschem Recht ordnungsgemäß eingetragenes Unternehmen mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 201234 B eingetragen. WaldReise ist Mitglied des Deutschen Reiseverbandes (DRV) und verfügt über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Durchführung von Reiseveranstaltungen in Deutschland. Das Unternehmen ist von der zuständigen Behörde offiziell genehmigt und anerkannt.
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Definitionen:
Diese AGB gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, WaldReise hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mit der Buchung einer Reise bei WaldReise erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig, bevor Sie eine Buchung vornehmen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter [email protected] oder +49 30 2093 4500 zur Verfügung.
Das Angebot von WaldReise zur Buchung einer Reise stellt eine unverbindliche Einladung zur Abgabe eines Vertragsangebots dar. Mit Ihrer Buchungsanfrage machen Sie WaldReise ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags. Ein Reisevertrag kommt erst zustande, wenn WaldReise Ihre Buchung schriftlich oder in Textform bestätigt. Die Buchungsbestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail.
Buchungen können auf folgenden Wegen erfolgen: über unser Online-Kontaktformular auf waldreise.de, per E-Mail an [email protected], telefonisch unter +49 30 2093 4500 oder persönlich in unserem Büro in Berlin. Bei der Buchung sind folgende Angaben erforderlich: vollständiger Name und Vorname aller Reisenden, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), Reisepass- oder Personalausweisnummer (soweit für die Reisedurchführung erforderlich), spezielle Anforderungen oder Wünsche (z. B. Ernährungsbesonderheiten, Mobilitätseinschränkungen, bevorzugte Unterkunft).
Nach Erhalt Ihrer Buchungsanfrage prüft WaldReise die Verfügbarkeit der gewünschten Reiseleistungen und sendet Ihnen im Falle der Verfügbarkeit eine Buchungsbestätigung zu. Diese Bestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsinhalte, insbesondere: Reiseziel und Reiseroute, Reisebeginn und Reiseende, Beschreibung der inkludierten Leistungen, Gesamtreisepreis, Zahlungsmodalitäten und die für die Reise erforderlichen Dokumente.
Wenn Sie die Reise nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere Personen buchen, haften Sie für die Einhaltung aller vertraglichen Pflichten dieser Personen gegenüber WaldReise als Gesamtschuldner. Dies gilt insbesondere für die fristgerechte Zahlung des Reisepreises.
Bei Buchungen, die Minderjährige umfassen, ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen unsere Reisen grundsätzlich nur in Begleitung eines volljährigen Erwachsenen antreten, sofern im Einzelfall keine andere Regelung getroffen wurde.
Der Umfang der von WaldReise zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung sowie der diesem Vertrag zugrundeliegenden Reisebeschreibung. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Angaben in unseren Reisebeschreibungen, Katalogen und auf unserer Website, soweit diese nicht durch Buchungsbestätigung oder individuelle Vereinbarung modifiziert wurden.
Leistungen, die der Reiseführer oder Hotelbetreiber vor Ort auf eigene Initiative und ohne Beauftragung durch WaldReise erbringt, sind keine Bestandteile des Reisevertrags, auch wenn für diese Leistungen eine Vergütung entrichtet wird.
WaldReise behält sich das Recht vor, die vor Vertragsschluss mitgeteilten Reisebedingungen zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Über solche Änderungen wird der Kunde deutlich, verständlich und in herausgehobener Weise vor Abschluss des Reisevertrags informiert.
Da WaldReise Naturreisen und -erlebnisse anbietet, können Witterungsbedingungen, Jahreszeiten und natürliche Phänomene die Beschaffenheit der Reise beeinflussen. Solche naturgegebenen Variationen stellen keinen Reisemangel dar, sofern die wesentlichen Reiseleistungen erbracht werden. WaldReise weist ausdrücklich darauf hin, dass das Erleben bestimmter Naturphänomene (z. B. Nebel im Schwarzwald, Schnee in den Alpen) nicht garantiert werden kann.
Der in der Buchungsbestätigung genannte Gesamtreisepreis umfasst alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Soweit nicht anders angegeben, versteht sich der Reisepreis pro Person bei der jeweils angegebenen Belegungszahl.
Der Reisepreis umfasst je nach gewähltem Paket die in der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführten Leistungen. Nicht im Reisepreis enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben: internationale Anreise, Visum- und Passgebühren, Trinkgelder, persönliche Ausgaben, optionale Zusatzleistungen und Ausflüge, Versicherungen (außer bei Premium- und Exclusiv-Paketen, wo eine Reiseversicherung inklusive ist), Kosten für medizinische Behandlungen, Steuern und Gebühren, die nach Vertragsschluss eingeführt oder erhöht werden.
WaldReise behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss folgende Kosten erhöhen: Beförderungskosten (einschließlich Treibstoffkosten), Steuern und sonstige Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafensteuern oder Tourismusabgaben), Wechselkurse, die für die betreffende Pauschalreise relevant sind.
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie WaldReise dem Kunden klar und verständlich spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitteilt und die Erhöhung mehr als 8 % des Gesamtreisepreises beträgt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8 % hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Umbuchung auf eine gleichwertige Reise zu verlangen, sofern WaldReise eine solche anbieten kann.
Wenn sich die in § 4.3 genannten Kosten nach Vertragsschluss verringern, hat der Reisende das Recht auf eine entsprechende Preissenkung. WaldReise kann jedoch Verwaltungskosten in Abzug bringen, die nachgewiesen werden.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises fällig. Die Anzahlung dient der Reservierung Ihrer Reiseleistungen und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.
Die Restzahlung des Gesamtreisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern in der Buchungsbestätigung kein anderer Termin angegeben ist. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der Gesamtreisepreis sofort bei Buchungsbestätigung in voller Höhe fällig.
Zahlungen können über folgende Wege geleistet werden: Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der WaldReise GmbH, Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express), SEPA-Lastschrift (mit vorab erteiltem Lastschriftmandat). Bei Zahlung per Kreditkarte kann ein Bearbeitungsentgelt anfallen, das WaldReise separat ausweist.
Bei Zahlungsverzug ist WaldReise nach Mahnung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall können die in § 6 geregelten Stornierungskosten anfallen. Verzugszinsen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. WaldReise behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug die Reiseunterlagen und -dokumente erst nach vollständigem Eingang der Zahlung zu übergeben.
WaldReise ist als Reiseveranstalter zur Absicherung im Falle der Insolvenz verpflichtet. Entsprechend hat WaldReise einen Insolvenzversicherungsvertrag mit einem zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermittelt.
Sie können vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) an WaldReise erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei WaldReise.
Im Falle des Rücktritts kann WaldReise eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Stornierungskosten betragen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn:
Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass WaldReise ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. WaldReise bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist, sofern dieser vom Kunden zu vertreten ist.
Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen zum Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er Anspruch auf vollständige Erstattung aller für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen, jedoch nicht auf zusätzliche Entschädigung.
Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass statt seiner eine andere Person als Reisender eintritt, sofern die andere Person alle Vertragsbedingungen erfüllt. WaldReise kann dem Eintritt einer Ersatzperson widersprechen, wenn die Ersatzperson besonderen Anforderungen nicht entspricht. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haften beide Personen für den Reisepreis gegenüber WaldReise als Gesamtschuldner. Die Übertragung ist bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn möglich. WaldReise kann für die Umbuchung auf eine Ersatzperson eine Bearbeitungsgebühr von bis zu €50 pro Person verlangen.
WaldReise empfiehlt allen Kunden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung einschließlich Rücktransportkosten. Bei Premium- und Exclusiv-Paketen ist eine Reiserücktrittsversicherung im Reisepreis enthalten. Details zu den Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte der Buchungsbestätigung und den beigefügten Versicherungsunterlagen.
Für Kunden, die keine inkludierte Versicherung haben, empfiehlt WaldReise ausdrücklich folgende Versicherungsarten: Reiserücktrittsversicherung (deckt Kosten bei krankheitsbedingtem Rücktritt), Reisekrankenversicherung (deckt medizinische Kosten im Ausland und Rücktransport), Reisegepäckversicherung (deckt Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks), Reisehaftpflichtversicherung.
WaldReise übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch das Fehlen einer geeigneten Versicherung entstehen. Wir beraten Sie gerne zu geeigneten Versicherungsoptionen.
WaldReise behält sich das Recht vor, vor Beginn der Reise die vereinbarten Reiseleistungen zu ändern, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtcharakter der Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Unerhebliche Änderungen betreffen insbesondere: geringfügige Änderungen der Abfahrts- und Ankunftszeiten, Ersatz des gebuchten Hotels durch ein gleichwertiges Hotel gleicher Kategorie am selben Reiseziel, geringfügige Routenänderungen, soweit die Hauptziele der Reise erhalten bleiben.
Muss WaldReise vor Reisebeginn eine wesentliche Leistung des Reisevertrags erheblich ändern oder kann WaldReise besondere Anforderungen des Reisenden, die Bestandteil des Reisevertrags geworden sind, nicht erfüllen, so hat der Reisende das Recht, innerhalb einer angemessenen vom Reiseveranstalter gesetzten Frist entweder die Änderung des Vertrags anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. WaldReise kann in diesem Fall auch anbieten, die Pauschalreise durch eine andere Pauschalreise gleicher oder höherer Qualität zu ersetzen.
WaldReise behält sich das Recht vor, eine Reise abzusagen, wenn die für die Reise erforderliche Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird. Die Mindestteilnehmerzahl für die jeweilige Reise wird in der Reisebeschreibung oder der Buchungsbestätigung angegeben. WaldReise teilt die Absage spätestens bis zum folgenden Zeitpunkt vor Reisebeginn mit: 20 Tage, wenn die Reise länger als 6 Tage dauert; 7 Tage, wenn die Reise zwischen 2 und 6 Tagen dauert; 48 Stunden, wenn die Reise weniger als 2 Tage dauert. Im Fall der Absage werden alle geleisteten Zahlungen vollständig erstattet.
Weicht die tatsächliche Beschaffenheit der Reiseleistungen von der vertraglich vereinbarten ab, so liegt ein Reisemangel vor. Reisemängel müssen unverzüglich dem Reiseleiter von WaldReise vor Ort oder, falls kein Reiseleiter präsent ist, direkt bei WaldReise unter der in den Reiseunterlagen genannten Notfallnummer oder per E-Mail an [email protected] gemeldet werden. Die Mängelanzeige muss so schnell wie möglich nach Auftreten des Mangels erfolgen.
Unterbleibt die Mängelanzeige aus einem vom Reisenden zu vertretenden Grund, mindern sich die Ansprüche des Reisenden auf Reisepreisminderung entsprechend. Eine Ausnahme gilt, wenn die Mängelanzeige dem Reisenden nicht zumutbar war.
Liegt ein Reisemangel vor, ist WaldReise verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. WaldReise kann die Abhilfe verweigern, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, wobei die Schwere des Reisemangels zu berücksichtigen ist. Wenn WaldReise die Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist nicht schafft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Für die Dauer des Reisemangels kann der Reisende eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, es sei denn, WaldReise hat den Reisemangel nicht zu vertreten. Die Minderung wird nach den Maßstäben berechnet, die in der Rechtsprechung für Pauschalreisemängel entwickelt wurden (Frankfurter Tabelle und ähnliche Übersichten).
Beeinträchtigt ein Reisemangel die Pauschalreise erheblich und schafft WaldReise innerhalb einer angemessenen vom Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Fristsetzung mit der unverzüglichen Mängelrüge nicht möglich war. Nach Kündigung hat WaldReise dem Reisenden Ersatz zu leisten und unverzüglich für dessen Rücktransport zu sorgen.
Unabhängig von einer Minderung des Reisepreises kann der Reisende nach den Grundsätzen des allgemeinen Schuldrechts Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Reisemangel ist auf ein Ereignis zurückzuführen, das WaldReise oder der Leistungsträger bei aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder nicht abwenden konnte.
WaldReise haftet für die Verletzung von Vertrags- und Amtspflichten sowie für unerlaubte Handlungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 651a ff. BGB und dem Haftungsrecht. Für vertraglich nicht vereinbarte Zusatzleistungen, die von Leistungsträgern vor Ort angeboten werden, übernimmt WaldReise keine Haftung.
Die Haftung von WaldReise für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist für den Fall einfacher Fahrlässigkeit auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, sofern ein Schaden des Reisenden nicht durch einen Leistungserbringer herbeigeführt wurde. Diese Beschränkung gilt je Reise und Reisenden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die WaldReise vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, für Körperschäden sowie für Schäden, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
WaldReise haftet nicht für Beeinträchtigungen von Reiseleistungen, die auf Verhaltensweisen Dritter zurückzuführen sind, die nicht an der Erbringung von Leistungen des Reisevertrags beteiligt sind, sofern diese nicht vorhersehbar waren oder unvermeidbar waren.
Soweit Beförderungsleistungen Bestandteil des Reisevertrags sind, gelten für die Haftung bei Beförderungsschäden die einschlägigen gesetzlichen Sonderbestimmungen (z. B. Montrealer Übereinkommen für Luftbeförderung, Cotif für Eisenbahnbeförderung). Diese können die Haftung von WaldReise für Beförderungsschäden abweichend von den allgemeinen Regelungen begrenzen.
WaldReise übernimmt keine Haftung für entgangene Urlaubsfreude und immaterielle Schäden, die über den gesetzlich vorgesehenen Rahmen hinausgehen. Für den Verlust von Arbeitseinkommen oder sonstige Folgeschäden, die durch einen Reisemangel entstehen, haftet WaldReise nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, dass er die für die Reise erforderlichen Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis, Führerschein etc.) mitführt und dass diese Dokumente während der gesamten Reise gültig sind. WaldReise übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Reisende die erforderlichen Dokumente nicht mitführt oder dass diese Dokumente abgelaufen sind. Die Anforderungen an die Gültigkeitsdauer von Reisedokumenten variieren je nach Reiseziel und können jederzeit geändert werden.
Da WaldReise ausschließlich Reisen innerhalb Deutschlands anbietet, sind für die Mehrheit der deutschen Staatsbürger und EU-Bürger keine Visa erforderlich. Für Staatsangehörige von Drittländern können besondere Einreisevorschriften gelten. WaldReise empfiehlt allen Kunden, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über die für sie geltenden Einreisevorschriften zu informieren.
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, die für die Reise erforderlichen Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen durchzuführen. WaldReise empfiehlt, einen Arzt oder ein reisemedizinisches Beratungszentrum aufzusuchen, um sich über empfohlene Impfungen und gesundheitliche Vorbereitungen für die geplante Reise zu informieren.
WaldReise informiert die Reisenden in angemessener Weise über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitsrelevante Informationen, soweit sie für die jeweilige Reise relevant sind. Diese Informationen sind jedoch unverbindlich und können sich jederzeit ändern.
Der Reisende ist berechtigt, das in der Buchungsbestätigung oder den Reiseunterlagen angegebene Gepäck mitzunehmen. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, gilt die übliche Gepäckregelung für Tagesrucksäcke. Bei Wanderungen empfiehlt WaldReise leichtes, funktionales Gepäck (Tagesrucksack mit max. 10–15 kg).
Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgebracht werden: Waffen und gefährliche Gegenstände, illegale Substanzen, Gegenstände, die die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer Reiseteilnehmer gefährden könnten. WaldReise behält sich das Recht vor, einen Reisenden von der Reise auszuschließen, der verbotene Gegenstände mitführt, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises entsteht.
WaldReise übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl von Gepäck oder Wertgegenständen des Reisenden, sofern dieser Schaden nicht durch WaldReise oder seine Beauftragten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wertgegenstände sollten in einem Hoteltresor aufbewahrt werden, sofern dies möglich ist. WaldReise empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, sich gegenüber anderen Reiseteilnehmern, den Mitarbeitern von WaldReise und den Einheimischen am Reiseziel respektvoll und rücksichtsvoll zu verhalten. Die Teilnahme an einer Gruppenreise setzt die Bereitschaft voraus, auf die Bedürfnisse anderer Reiseteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
Alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die Anweisungen des Reiseleiters zu befolgen, insbesondere soweit diese der Sicherheit dienen. Bei Naturwanderungen und -touren gelten besondere Sicherheitsvorschriften, über die die Reisenden vor Reisebeginn informiert werden. Die Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen kann zum Ausschluss von der Reise führen.
WaldReise legt besonderen Wert auf umwelt- und naturverträgliches Reisen. Alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die geltenden Naturschutzvorschriften zu beachten, keine Pflanzen oder Tiere zu beschädigen oder zu entnehmen, ihren Müll mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen sowie die ausgewiesenen Wege und Pfade nicht zu verlassen, sofern dies nicht ausdrücklich vom Reiseleiter gestattet ist.
WaldReise und seine Reiseleiter sind berechtigt, einen Reiseteilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Reise auszuschließen, wenn dieser trotz Abmahnung durch den Reiseleiter die Sicherheit anderer Reiseteilnehmer oder Dritter gefährdet, die Reise für andere Reiseteilnehmer unzumutbar beeinträchtigt, gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, die in § 13.3 genannten Umweltschutzpflichten grob verletzt oder die Anweisungen des Reiseleiters wiederholt nicht befolgt. In diesen Fällen hat der ausgeschlossene Reiseteilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises oder auf Rücktransport auf Kosten von WaldReise.
WaldReise verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den sonstigen anwendbaren Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung, -durchführung und -abwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.
Mit der Buchung einer Reise stimmen Sie der Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an die für die Durchführung der Reiseleistungen erforderlichen Dritten (z. B. Hotels, Transportunternehmen, Versicherungsgesellschaften) zu, soweit dies für die Erfüllung des Reisevertrags erforderlich ist. Diese Übermittlung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
WaldReise behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB treten in Kraft, sobald sie auf unserer Website veröffentlicht werden. Für bereits geschlossene Reiseverträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. WaldReise empfiehlt Kunden, die AGB vor jeder Buchung erneut zu lesen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das einschlägige Gesetzesrecht. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
Bei Reisebeschwerden und Streitigkeiten empfehlen wir zunächst eine direkte Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice unter [email protected] oder +49 30 2093 4500. Wir sind bestrebt, Beschwerden innerhalb von 14 Tagen zu beantworten und faire Lösungen zu finden.
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin (www.soep-online.de), ist für Reisestreitigkeiten zuständig. WaldReise nimmt an diesem Streitbeilegungsverfahren teil. Eine Beschwerde bei der söp ist möglich, wenn WaldReise Ihre Beschwerde nicht innerhalb von 14 Tagen beantwortet hat oder wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected].
Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz und sonstige zivilrechtliche Ansprüche verjähren nach den allgemeinen gesetzlichen Fristen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) bleibt unberührt.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Berlin. Für Verbraucher gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers oder Berlin, nach Wahl des Verbrauchers.
Bei Wandertouren und Naturerlebnissen gelten folgende besondere Bedingungen: Der Reisende muss bei der Buchung seinen aktuellen Gesundheitszustand und seine körperliche Fitness wahrheitsgemäß angeben. WaldReise behält sich das Recht vor, einen Reisenden von der Teilnahme an einer Wandertour auszuschließen, wenn seine körperliche Fitness die Sicherheit der Gruppe gefährdet. Wandertouren setzen geeignetes Schuhwerk (Wanderschuhe) und angepasste Kleidung voraus. WaldReise haftet nicht für Schäden, die durch ungeeignete Ausrüstung des Reisenden entstehen. Bei extremen Wetterbedingungen behält sich WaldReise das Recht vor, Touren aus Sicherheitsgründen abzubrechen oder zu ändern, ohne dass hierdurch ein Anspruch des Reisenden auf Rückzahlung entsteht.
Bei Kulturreisen und Stadtführungen können Öffnungszeiten von Museen und Sehenswürdigkeiten sowie Zugangskonditionen kurzfristig ändern, ohne dass WaldReise hierüber zuvor informiert wird. WaldReise ist bemüht, die Reisenden über solche Änderungen zu informieren, übernimmt jedoch keine Haftung für den Fall, dass bestimmte Sehenswürdigkeiten aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht zugänglich sind. In diesem Fall wird WaldReise versuchen, adäquate Alternativen anzubieten.
Bei Wellness- und Kurreisen kann WaldReise nicht garantieren, dass bestimmte Therapien oder Behandlungen medizinische Wirkungen erzielen. Die angebotenen Wellness-Leistungen dienen der Erholung und dem Wohlbefinden und ersetzen keine medizinische Behandlung. Der Reisende ist verpflichtet, den Leistungserbringern gegenüber alle relevanten Gesundheitsinformationen (z. B. Allergien, Erkrankungen, Medikamente) offenzulegen, die für die Durchführung der Wellness-Leistungen relevant sein könnten.
Bei Gruppenreisen (ab 10 Personen) gelten folgende Sonderbedingungen: Für Gruppen kann ein individueller Rabatt auf den Gesamtreisepreis vereinbart werden. Für Gruppen ist eine besondere Buchungsvereinbarung erforderlich, in der unter anderem die Verantwortlichkeiten des Gruppenorganisators festgelegt werden. Der Gruppenorganisator trägt die Verantwortung für die rechtzeitige Übermittlung aller für die Buchung erforderlichen Daten aller Gruppenmitglieder. WaldReise behält sich das Recht vor, bei kurzfristiger Unterschreitung der vereinbarten Mindestgruppengröße einen Aufpreis zu erheben oder die Reise zu stornieren. Bei Gruppenreisen gelten besondere Zahlungsmodalitäten, die im Einzelfall vereinbart werden.
WaldReise setzt auf höchste Qualitätsstandards bei der Durchführung seiner Reisen. Als von der Regierung genehmigtes und anerkanntes Unternehmen unterliegt WaldReise regelmäßigen Qualitätsprüfungen durch unabhängige Stellen. WaldReise ist Mitglied des Deutschen Reiseverbandes (DRV) und verpflichtet sich, die Qualitätsstandards und den Ehrenkodex des DRV einzuhalten.
Alle WaldReise-Reiseleiter sind staatlich geprüft und anerkannt. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der deutschen Natur, Geschichte und Kultur und werden regelmäßig weitergebildet. WaldReise kooperiert ausschließlich mit geprüften und sorgfältig ausgewählten Leistungsträgern (Hotels, Restaurants, Transportunternehmen), die unseren Qualitätsanforderungen entsprechen.
Diese AGB, die Buchungsbestätigung und die Reisebeschreibung bilden zusammen den gesamten Vertrag zwischen dem Reisenden und WaldReise bezüglich der gebuchten Reise. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Wenn WaldReise eine Verletzung dieser AGB durch den Reisenden nicht geltend macht, stellt dies keinen Verzicht auf die Geltendmachung bei zukünftigen Verletzungen dar.
Für alle Fragen zu diesen AGB sowie zur Buchung und Durchführung von Reisen wenden Sie sich bitte an:
WaldReise GmbH
Unter den Linden 42
10117 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 2093 4500
E-Mail: [email protected]
Internet: waldreise.de
Geschäftsführerin: Dr. Sabine Waldmann
Handelsregister: HRB 201234 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 123456789